Bezahlung in Euro

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auf Rechnung nach Erhalt auf Rechnung oder Bankeinzug meist 19%, einige Artikel 7%
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Vorkasse (SEPA-Überweisung) auf Rechnung nach Erhalt (SEPA-Überweisung) USt-freie Ausfuhrlieferung nach
§ 6 (Abs. 1, Nr. 1 UStG)
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Kto. 3740042990 (Georg Keppler)
BLZ 16050000 (MBS Potsdam)


IBAN - DE35 1605 0000 3740 0429 90
BIC - WELADED1PMB (also called SWIFT-code)

SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet das standardisiertes Zahlungsverfahren innerhalb des einheitlichen €uro-Zahlungsverkehrsraums. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein. Er umfasst folgende Länder:

Zypern, Ungarn, Tschechische Republik, Spanien, Slowenien, Slowakei, Schweiz, Rumänien, Portugal, Polen, Österreich, Norwegen, Niederlande, Malta, Monaco, Schweden, Luxemburg, Litauen, Liechtenstein, Italien, Island, Irland, Großbritannien, Griechenland, Frankreich, Finnland, Estland, Deutschland, Dänemark, Bulgarien

Die SEPA-Überweisung
ist der Nachfolger der vorläufig weiterhin zulässigen, aber nicht mehr benötigten EU-Standardüberweisung ist die SEPA-Überweisung. Diese ist seit 28. Januar 2008 grenzübergreifend im gesamten SEPA-Raum möglich und hat gegenüber der EU-Standardüberweisung einen erweiterten Anwendungsbereich.

EU-Standardüberweisung
Die Europäische Gemeinschaft hat in Verordnung 2560/2001 („EU-Preisverordnung“), die 2003 in Kraft trat, geregelt, dass für grenzüberschreitende Überweisungen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU die gleichen Gebührensätze gelten müssen wie für Überweisungen innerhalb des Landes, in dem die Überweisung beauftragt wird. Diese Regelung gilt für Zahlungen, die auf Euro lauten, einen Betrag von 50.000 Euro nicht überschreiten und bei denen die International Bank Account Number (IBAN) und der SWIFT-BIC angegeben sind.

Für die Durchführung einer Auslandsüberweisung ist in der Regel ein spezielles Formular EU-Standardüberweisung auszufüllen. Anstelle der Kontonummer und Bankleitzahl des Begünstigten tritt dabei die IBAN des Empfängers, ergänzt um den SWIFT-BIC der Bank des Begünstigten.

Seit 2005 sind auch die EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) der EU-Preisverordnung beigetreten, so dass Überweisungen, die die Bedingungen der Verordnung erfüllen, ebenfalls wie EU-Standardüberweisungen bepreist werden.

Bis zum 31. Dezember 2005 lag die Betragsgrenze bei 12.500 Euro (seit 1. Januar 2006: 50.000 EUR). Zahlungen über 12.500 Euro müssen weiterhin der Bundesbank zur Außenwirtschaftsstatistik gemeldet werden.